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Frankonia

NEXTORCH Teleskopschlagstock NEX Walker N16

NEXTORCH Teleskopschlagstock NEX Walker N16

Normaler Preis €97,99 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €97,99 EUR
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Produktsicherheit & Kontakt

Name des Herstellers/Importeur:
Frankonia Handels GmbH & Co.KG

Anschrift:
Schießhausstraße 10
97228 Rottendorf
Telefon: 0 93 02 / 20 - 50 40 0

E-Mail:
mail@frankonia.de

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Produktinformationen:

Der robuste Schlagstock aus Stahl und Aluminium überzeugt durch sein leichtes, unauffälliges Design und den sicheren Strukturgriff. Mit einer einfachen Schleuderbewegung lässt er sich auf 40 cm ausfahren und per Druckknopf verriegeln. Im eingefahrenen Zustand ist er besonders kompakt und kann als Kubotan verwendet werden.

Eine widerstandsfähige Nano-Keramik-Kugel an der Spitze ermöglicht zudem das schnelle Entfernen von Glas in Notfallsituationen. Der Edelstahl-Halteclip bietet flexible Tragemöglichkeiten. Mit 19 cm Länge im eingefahrenen Zustand, 210 g Gewicht und einer Temperaturbeständigkeit von –40 °C bis +60 °C eignet sich das Modell auch für anspruchsvolle Einsatzbedingungen.

Produktdetails:

  • ideal für den Personenschutz
  • unauffällig und bequem zu tragen
  • sehr schneller und effektiver Einsatzsock
  • Spitze mit Glasbrecher aus Nano-Keramik
  • Halteclip lässt sich an mehreren Stellen fixieren

Eigenschaften:

 Länge zusammengeschoben: ca. 19cm
Länge ausgezogen: 

ca. 40cm

Griffdurchmesser: 20mm
Material: 42CrMo-Stahl + 7075 Aluminiumlegierung
Griffmaterial: 7075 Aluminiumlegierung
Farbe: Schwarz
Gewicht: 210g

 

Lieferumfang:

  • Einsatzstock 16" ausziehbar
  • Halteclip
  • Bedienungsanleitung 

 

Rechtlicher Hinweis für Deutschland:

Der Einsatzstock NEX WALKER darf ausschließlich gemäß den Bedienungsvorschriften verwendet werden und nicht zu rechtswidrigen Zwecken verwendet noch zweckentfremdet werden. NEX WALKER Einsatzstöcke gelten in der Bundesrepublik Deutschland als Waffen gemäß §1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a WaffG (tragbarer Gegenstand) und unterliegen dem Führverbot gemäß §42a Abs. 1 Nr. 2 WaffG i.V.m. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr.1.1 (Hieb- und Stoßwaffe).

Das Führen auf Veranstaltungen ist nach § 42 Abs. 1 WaffG ebenfalls verboten. Der Teleskop-Einsatzstock muss in einem geschlossenen Behältnis transportiert und gegen den Zugriff Unbefugter gesichert werden. Dieser Hinweis ersetzt nicht die eigene Verantwortung und Sorgfalt.